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Die Sachversicherung gehört zu den bekannteren Versicherungen und wird daher oftmals als eher leicht verständlich angesehen. Gängig und somit regelmäßig vorhanden ist eine Absicherung gegen die als „worst case“ geltende Sachversicherungsgefahr dem Brandschaden. Ferner sind auch Schäden durch Sturm oder Hagel und Leitungswasser in der Regel über Standardkonzepte abgedeckt. Nicht immer vom Versicherungsschutz umfallt sind jedoch Schäden wie Überschwemmung und Rückstau oder mutwillige Beschädigungen zum Beispiel durch Graffiti. Hinzu kommt die generelle Problematik einer Unterversicherung. Diese liegt bei einer vereinbarten Versicherungssumme vor, die niedriger als der tatsächlich Wert der versicherten Sachen angesetzt wurde. Konsequenz im Schadenfall kann demnach sein, dass ein versicherter Schaden nicht in voller Höhe anerkannt wird.
Die Ertragsausfalldeckung (auch Betriebsunterbrechungs-versicherung genannt) hingegen zielt auf erlittene Gewinnausfälle sowie Mehrkosten ab, die sich durch die Nichtproduktion infolge eines vorangegangenen Sachschadens ereignen. Wichtig ist hierbei insbesondere die Bestimmung der benötigten sogenannten Haftzeit. Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in welchem der Betrieb aufgrund des Schadens zum Erliegen kommt und die Produktion stillsteht.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung Ihrer tatsächlichen Werte und Ihres Bedarfs sowie bei der Auswahl des richtigen Konzepts. Darüber hinaus stehen wir Ihnen fortlaufend bei Risikomanagementfragen zur Verfügung und vertreten Ihre Interessen bei Schäden.